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Christian Polzer Am Großen Wannsee 68a 14109 Berlin
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| Die Riester-Rente |  |
Eine Riester-Anlage kann sich aufgrund der staatlichen Förderung lohnen.
Die Riester-Rente ist besonderes für Familien und Personen mit
niedrigem Einkommen interessant.
Das eigentliche Ziel dieser Rente ist die Verlagerung
der Altersvorsorge vom Staat auf den einzelnen Bürger.
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 Wieviel Förderung gibt es?
Jeder zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine
Privat-Rente, einen Banksparplan oder
einen Fonds und erhält Zulagen oder Steuerfreibeträge vom Staat.
Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Zulagen vom Staat
"geschenkt":
| für das Jahr ... |
Zulagen für Alleinstehende |
Zulagen für Ehepaare |
Zulagen für jedes Kind |
| 2004/2005 |
76 Euro |
152 Euro |
92 Euro |
| 2006/2007 |
114 Euro |
228 Euro |
138 Euro |
| 2008 |
154 Euro |
308 Euro |
185 Euro (300 Euro)* |
* = für Kinder, die seit dem 01.01.2008 geboren sind
Diese staatlichen Zulagen werden dem Riestervertrag gutgeschrieben.
Wieviel gespart werden muss, ist ebenfalls festgelegt:
Wollen Sie die vollen Zulagen erreichen, müssen Sie mindestens den Beitrag in Abhängigkeit Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen einzahlen:
| für das Jahr ... |
...in Prozent vom sozialversicherungspflichtigen Jahresbruttoeinkommen |
bis maximal ... |
| 2002/2003 |
1 Prozent |
525 Euro |
| 2004/2005 |
2 Prozent |
1.050 Euro |
| 2006/2007 |
3 Prozent |
1.575 Euro |
| 2008 |
4 Prozent |
2.100 Euro |
Bei niedrigem Einkommen gilt seit 2005 ein Mindestbeitrag von jährlich 60 Euro für alle einheitlich, egal ob mit oder ohne Kinder.
Beispiel zur Beitragsberechnung der Riesterrente.
Riester-Produkte garantieren eine Rückzahlung der eingezahlten Beträge sowie eine Mindestverzinsung von 2,75 Prozent. Für seit dem 01. Januar 2007 abgeschlossenen Verträge, gilt der neue Mindestgarantiezins von 2,25 Prozent.
 Sonderausgabenabzug...
Für die meisten Riesterrenten ist die Zulage effektiver, besonders wenn der Zulagenanspruch durch mehrere Kinder sehr hoch ist. Eher lohnt sich der Sonderausgabenabzug für Berechtigte mit höherem Einkommen.
| Veranlagungszeitraum |
die als Sonderausgaben ansetzbaren Altersvorsorgebeiträge pro Jahr sind begrenzt auf... |
| 2002/2003 |
525 Euro |
| 2004/2005 |
1.050 Euro |
| 2006/2007 |
1.575 Euro |
| 2008 |
2.100 Euro |
Welche Förderung sinnvoller ist - ob Zulage oder Sonderausgabenabzug, prüft auch das zuständige Finanzamt.
 Leistungen der Riester-Rente
Eine vollständige Umwandlung der Rente in eine
Kapitalauszahlung ist nicht möglich, es kann höchstens eine einmalige
Auszahlung von 30 Prozent bei Rentenbeginn erfolgen.
Die Riester-Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. In der
Regel beginnen die Zahlungen gleichzeitig mit Beginn der Altersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung.
Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung alternativ
aus:
- einer lebenslangen Rente
- einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit: die Rente wird nach dem Tod
des Rentenbeziehers eine vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen
weitergezahlt
- einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung: das angesparte Kapital -
abzüglich bereits gezahlter Renten - wird nach dem Tod des Rentenbeziehers
an die Hinterbliebenen ausgezahlt
 Wer hat Anspruch auf Förderung?
Anspruch auf diese staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge
besteht für:
- alle gesetzlich rentenversicherten
Arbeitnehmer
- Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
- Soldaten und Zivildienstleistende
- Eltern im Erziehungsurlaub
- Auszubildende
- pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonal,
Kurierfahrer)
- freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und
Arbeitslose
-
alle Personen, die eine Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente beziehen
-
Grenzgänger, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten und Pflichtmitglied im deutschen Altersicherungssystem sind
Nicht gefördert werden:
- Selbstständige, die nicht in der
gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
- Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen
(z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
- Bezieher
von Vollrenten
- Studenten
 Riester-Produkte
Riester-Anleger können sich zwischen Banksparplänen, Versicherungssparplänen und Fondssparplänen entscheiden.
Doch nicht jede Anlage ist für jedermann gleichermaßen geeignet...
Banksparpläne:
- sind flexibel, transparent, bieten eine hohe Sicherheit und es gibt so gut wie keine Nebenkosten
- Aber: Die Renditen der einzelnen Angebote unterscheiden sich enorm und können oft sehr niedrig ausfallen. Deshalb sollten Sie als Sparer die Angebote gründlich prüfen lassen.
Banksparpläne werden mit fester oder flexibler Verzinsung angeboten.
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Riester-Banksparpläne können derzeit fast nur bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken abgeschlossen werden.
Versicherungssparpläne:
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Die klassische Riester-Rentenversicherung ist vergleichbar mit der privaten Rentenversicherung.
- Es wird eine feste Mindestverzinsung von derzeit 2,25 Prozent garantiert. Profitieren kann der Anleger von der Überschussbeteiligung. Diese fällt bei jedem Versicherer unterschiedlich aus.
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Flexibilität: Änderungen des Vertrags, z.B. wenn der Versicherte den Anbieter wechseln möchte oder nur weniger Beiträge in der Laufzeit zahlen kann, werden für die Kunden meist teuer.
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Tipp: Nur Anleger, die von Anfang bis Ende der Laufzeit durchhalten, können mit ähnlichen Erträgen rechnen, wie sie von Fonds- oder Banksparplänen erzielt werden.
Fondssparpläne:
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Mögliche Verluste sollen langfristig durch höhere Gewinnchancen ausgeglichen werden. Anleger, die sich für Fondssparpläne entscheiden, sollten also gedulig sein.
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Zwar garantiert diese Anlageform keine Mindestverzinsung, aber den Kapitalerhalt!
- Tipp: Durch einen Fondssparplan mit "Lebenszyklusmodell" sichern Sie Risiko und Renditechancen Ihrer Anlage. Diese schichtet, je näher die Rente rückt, das angsparte Geld in eine sichere, festverzinsliche Wertpapieranlage um.
Es gibt auch weitere Anlagen, die entweder mit dem Versicherungssparplan oder dem Banksparplan und einem Fondsanteil kombiniert werden. Auf jeden Fall ist bei allen Produkten eine kompetente Beratung notwendig.  Ein Wort zur Besteuerung
Woran aber erstmal niemand denkt - die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der
Riester-Rente. Die Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei;
die volle Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase.
Auch die mögliche Kapitalauszahlung von 30 Prozent unterliegt der Besteuerung.
Die Riester-Rente ist ALG II sicher.
 Seit 01.01.2006 gilt der Unisex-Tarif!
Seit dem 01.01.2006 gilt der sogenannte Unisex-Tarif, bei dem alle Riester-Neuverträge "geschlechtsneutral" angeboten werden:
Männer und Frauen erhalten dann bei gleichem Beitrag die gleichen monatlichen Rentenleistungen.
Mehr Informationen finden Sie hier ...
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