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Auslandsaufenthalt innerhalb Europa

Auslandsaufenthalt innerhalb Europa

Der Versicherungsschutz gilt innerhalb Europas.

Der Versicherungsnehmer ist überall im europäischen Ausland privat haftpflichtversichert; z.B. bei Reisen in den Urlaub oder wenn er sich beruflich dort aufhält. Dieser Versicherungsschutz gilt ebenfalls für alle mitversicherten Personen, z.B. wenn Kinder im europäischen Ausland studieren.

Die Zeitdauer des Auslandsaufenthaltes innerhalb Europas ist bei den einzelnen Gesellschaften verschieden, bei einigen Tarifen gilt sogar unbegrenzter Aufenthalt.
siehe:Haftpflichtversicherung

Auslandsaufenthalt außerhalb Europa
Betriebe innerhalb von 10m (VHV)
Europa und Mittelmeeranlieger
selbstgenutzte Ferienwohnungen und Ferienhäuser in Europa
Geltungsbereich von PKV und GKV
Hinweis- und Informationssystem
Invaliditätsleistung
Mahnverfahren
abgeschlossene Wohnung
Anzeigepflicht
Arbeitsrechtsschutz
Arbeitsrechtsschutz für geringfügige Beschäftigung
Automatisch mitversicherte Kinder
Behinderungsbedingte Mehraufwendungen
Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit
Betriebe in Nachbarschaft (bis 10 m Entferung)
Creutzfeld-Jakob-Krankheit
Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
Einschluss Zusatz Sicherheitsbereich
Enzephalitis bei HIV
Erstprämie
Fortgeschrittene Lebererkrankung
Gewährleistung
Hilfsmittel (PKV)
Höhe der Selbstbeteiligung
Klageaussschlussfrist
Klima-, Wärmepumpen und Solarheizung
Kurkostenbeihilfe
Menüservice
Mindesttodesfallleistung
Mitversicherung von Kindern
Multiple Sklerose
nachhaltige Fonds
Passives Kriegsrisiko
Pflegedienstleistung
Regenfallrohre
Regenfallrohre im Haus
Reiserücktrittsversicherung
Rohrverstopfungen
Sachkundeprüfung
Terminale Krankheit
Umwandlung der Risikolebensversicherung in eine Kapitallebensversicherung
Versicherungsschutz bei passivem Kriegsrisiko (Risikoleben)
Vorschusszahlungen (vor Abschluss eines Heilverfahrens)
Warenkreditversicherung
Wartezeit bei Bypass-Operation
Wartezeit bei Krebs
Widerrufsrecht
Widerspruch
Zahlungsverzug

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