CHRISTIAN POLZER
APPONO ASTOS - GEGEN LUG UND BETRUG
Wichtig
Kontakt
Christian Polzer
Am Großen Wannsee 68a
14109 Berlin
mehr...
Kundenlogin

Was ein Makler für Sie tut ...

Seite per E-Mail empfehlen

... und warum es sich lohnt einen Makler zu beauftragen

Der Versicherungsmakler ist ein selbstständiger Kaufmann, der gewerbsmäßig für andere Personen die Vermittlung von Versicherungsverträgen übernimmt. Er unterscheidet sich vom Versicherungsvertreter durch seine Stellung als unabhängiger Vermittler, der wirtschaftlich immer auf der Seite des Kunden steht. Von diesem wird er beauftragt.                                       

Er hat die Risiken zu analysieren, auf diesen Grundlagen den Versicherungsbedarf zu ermitteln, aus dem gesamten Marktangebot einen geeigneten Versicherer auszusuchen, bei dessen Auswahl er frei ist, und für eine sachgerechte Deckung zu möglichst günstigen Konditionen zu sorgen (Best Practice) hat. Er wird in die Schadenregulierung eingeschaltet (§93 HGB). Er hat die versicherungstechnische Betreuung und Verwaltung des vermittelten Vertrages zu regulieren.                                                                                                                         

Der Versicherungsmakler steht in einem Rechtsverhältnis (Geschäftsbesorgungsvertrag) zu dem Interessenten, der ihn beauftragt. Diesen hat er zu beraten, den geeigneten Versicherungsschutz zu besorgen und dabei immer die Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen. Der Versicherungsmakler ist seinem Kunden gegenüber verpflichtet, tätig zu werden, insbesondere die benötigten Versicherungsverträge abzuschließen. Er haftet ähnlich wie ein Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Maklervertrag Die Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem Versicherungsmak1er werden in einem Maklervertrag und -auftrag festgelegt, der vom Kunden nach § 627 Abs.1 BGB jederzeit gekündigt werden kann.











Wen sollte man grundsätzlich meiden ? 

1. Abhängige Mitarbeiter von Vertriebsgesellschaften;

2. Ausschliesslichkeitsvertreter von Konzernen;

3. Bankberater im Angestelltenverhältnis;

4. Einmanngesellschaften mit beschränkter Haftung.