... und warum es sich
lohnt einen Makler zu beauftragen
Der Versicherungsmakler
ist ein selbstständiger Kaufmann, der gewerbsmäßig für andere
Personen die Vermittlung von Versicherungsverträgen übernimmt.
Er unterscheidet sich vom Versicherungsvertreter durch seine
Stellung als unabhängiger Vermittler, der wirtschaftlich immer
auf der Seite des Kunden steht. Von diesem wird er beauftragt.
Er hat die Risiken zu analysieren, auf diesen Grundlagen den
Versicherungsbedarf zu ermitteln, aus dem gesamten Marktangebot
einen geeigneten Versicherer auszusuchen, bei dessen Auswahl er
frei ist, und für eine sachgerechte Deckung zu möglichst
günstigen Konditionen zu sorgen (Best Practice) hat. Er wird in
die Schadenregulierung eingeschaltet (§93 HGB). Er hat die
versicherungstechnische Betreuung und Verwaltung des
vermittelten Vertrages zu regulieren.
Der Versicherungsmakler steht in einem Rechtsverhältnis
(Geschäftsbesorgungsvertrag) zu dem Interessenten, der ihn
beauftragt. Diesen hat er zu beraten, den geeigneten
Versicherungsschutz zu besorgen und dabei immer die Interessen
des Versicherungsnehmers wahrzunehmen. Der Versicherungsmakler
ist seinem Kunden gegenüber verpflichtet, tätig zu werden,
insbesondere die benötigten Versicherungsverträge
abzuschließen. Er haftet ähnlich wie ein Notar, Rechtsanwalt
oder Steuerberater. Maklervertrag Die Rechtsbeziehungen
zwischen dem Auftraggeber und dem Versicherungsmak1er werden in
einem Maklervertrag und -auftrag festgelegt, der vom Kunden
nach § 627 Abs.1 BGB jederzeit gekündigt werden
kann.
Wen sollte man grundsätzlich meiden ?
1. Abhängige Mitarbeiter von Vertriebsgesellschaften;
2. Ausschliesslichkeitsvertreter von Konzernen;
3. Bankberater im Angestelltenverhältnis;
4. Einmanngesellschaften mit beschränkter Haftung.