CHRISTIAN POLZER
APPONO ASTOS - GEGEN LUG UND BETRUG
Erben und Vererben
Kontakt
Christian Polzer
Am Großen Wannsee 68a
14109 Berlin
mehr...
Kundenlogin
Seite per E-Mail empfehlen

GRÜNDE FÜR ERBSTREIT

 

Wie Erblasser den Familienfrieden retten

Es gibt viele Gründe für Erbstreitgkeiten. Doch einige Konflikte lassen sich im Vorfeld schon klären. Gerechtigkeit und Fairness sind stets gefordert.


Angehörige fühlen sich benachteiligt:

Ungleichbehandlungen belasten die Beziehung der Erben untereinander, etwa von Geschwistern. Wer das Gefühl hat, nicht gleich behandelt worden zu sein, wird um sein Recht kämpfen. In Erbauseinandersetzungen spiegelt sich das gesamte Familiengefüge wider.

Ausweg: Ein Testament, in dem genau festgelegt wird, wer was bekommen soll, kann den Erbstreit deutlich entschärfen. Zudem sollten Eltern rechtzeitig offen mit ihren Kindern sprechen und diese in die Planung einbeziehen.


Das Testament enthält unklare Aussagen:

Viele Testamente lassen den wirklichen Willen des Erblassers nicht erkennen und sind stark auslegungsbedürftig. Dadurch wird erhebliches Konfliktpotenzial unter den Erben geschaffen.

Ausweg: Erblasser sollten klar formulieren, wer Erbe ist und wer ein Vermächtnis erhält. Bei einem Vermächtnis hinterlässt der vererbende bestimmten Personen lediglich einzelne Dinge aus seinem Vermögen (Immobilie, Auto oder Geldbeträge), ohne dass diese Erben werden. Der Vermächtnisnehmer muss  anders als der Erbe  nicht für Schulden geradestehen. Die Erben müssen die Objekte herausgeben.


Es liegt kein Testament vor:

Wird kein Testament gemacht, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Und die kann mitunter böse Überraschungen bereithalten. Denn es erben nur die Angehörigen. Alle Erben bilden eine Erbengemeinschaft und sind für die Aufteilung oder Verwaltung des Nachlasses zuständig. Hier gibt es häufig Streit.

Ausweg: Wer sein Vermögen nicht zu Lebzeiten übertragen will, aber dennoch möchte, dass sein Erbe in die richtigen Hände kommt, muss ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen. Dies braucht jeder, der mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist und sein Vermögen nach anderen Quoten aufteilen möchte. Wichtig ist das für unverheiratete Paare, denn für sie gibt es kein gesetzliches Erbrecht.
Der Erblasser muss die gesetzliche Erbfolge beachten. Denn nahen Angehörigen Eltern, Kindern, Ehepartnern  steht immer ein einklagbares Pflichtteilsrecht zu. Pflichtteilberechtigte haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils in Geld, das der Erbe auszahlen muss.


Testament hat Formfehler:

Immer wieder kommt es vor, dass Testamente mit dem Computer oder der Schreibmaschine erstellt werden. Fatale Folge: Das Testament ist unwirksam und die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft. Die ist aber nicht immer gewollt, daher gibt es Streit.

Ausweg: Ein gültiges Testament muss handschriftlich verfasst werden. Handführen ist nicht erlaubt. In solchen Fällen gilt dann automatisch ein früheres Testament, oder, falls dieses nicht existiert, die gesetzliche Erbfolge. Nur das notarielle Testament darf getippt werden. Weiter sollten Ort und Datum vermerkt sein. Unerlässlich ist auf jeden Fall die Unterschrift des Erblassers.
Testament verschwunden:
Oft wird der Vorwurf erhoben, dass ein Testament verschwunden ist. Diese Behauptung und die Beweisführung sorgen für ausreichend Konflikstoff.

Ausweg: Wer sicherstellen will, dass das Testament später auch gefunden wird, hinterlegt es beim Amtsgericht. So besteht nicht die Gefahr, dass es verloren geht oder womöglich gefälscht wird. Wer zudem sicher sein will, dass das Testament frei von Widersprüchen ist, geht zum Notar.


Testierfähigkeit   wird   angezweifelt:

Manchmal ändern oder schreiben Erblasser ihr Testament erst in hohem Alter. War der Erblasser überhaupt testierfähig, fragen dann enterbte Angehörige und ziehen vor Gericht. Bis zur Klärung dauert es manchmal Jahre. Die Enterbten bombardieren Gerichte mit Urkunden, Zeugenaussagen und ärztlichen Gutachten, damit das Testament verworfen wird.

Ausweg: Erblasser sollten dem Testament ein ärztliches Zeugnis beifügen, das ihre Testierfähigkeit bestätigt.


Angehörige werden enterbt:

Der Erblasser kann einen Angehörigen oder auch jemanden außerhalb der Familie testamentarisch zum Alleinerben bestimmen, er enterbt so automatisch die gesetzlichen Erben. Nahen Angehörigen steht aber immer ein Pflichteil zu.

Ausweg: Den Pflichtteil (reiner Geldanspruch) können Berechtigte gegen den Begünstigen des Erbes durchsetzen. Der Pflichtteil  kann nur entzogen werden, wenn der Berechtigte rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe (mindestens ein Jahr) ohne Bewährung verurteilt wurde.


Testamentsvollstrecker vergessen:

Oft ist zu befürchten, dass die Erben mit der Abwicklung und Verwaltung des Nachlasses überfordert sind oder sich gemeinschaftlich über den Letzten Willen hinwegsetzen werden.

Ausweg: Ein Testamentsvollstrecker stellt sicher, dass Verfügungen im Testament oder Erbvertrag so ausgeführt werden, wie es dort geschrieben steht. Sinnvoll ist dies etwa, wenn großes Vermögen verwaltet, Immobilien oder Firmenbesitz erhalten werden soll, Vor und Nacherben eingesetzt sind oder Vermächtnisse und Auflagen existieren.


Gier wird  unterschätzt:

Die meisten Erblasser unterschätzen und verdrängen, dass sich die Erben eines Tages einmal um ihr Vermögen streiten, dass die Fetzen fliegen.

Ausweg: Clevere Erblasser ordnen daher an, dass ein Streit im Rahmen eines Schiedsverfahrens beigelegt wird. Die Deutsche Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. organisiert solche Verfahren schnell, kompetent unter Ausschluss staatlicher Gerichte und der Öffentlichkeit und das bei überschaubaren Kosten.

Grabpflege nicht geregelt:

Manches Grab verkommt, weil sich keiner zuständig fühlt. Per Gesetz muss der Erbe nur die Kosten der Beerdigung und der Erstanlage der Grabstätte tragen.

Ausweg: Der Erblasser sollte in das Testament eine Grabpflegeauflage aufnehmen. Erben werden  verpflichtet,  das Grab für eine gewisse Mindestzeit zu pflegen beispielsweise zehn Jahre lang.