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Christian Polzer Am Großen Wannsee 68a 14109 Berlin
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GRÜNDE FÜR ERBSTREIT
Wie Erblasser den Familienfrieden retten
Es gibt viele Gründe für Erbstreitgkeiten. Doch einige
Konflikte lassen sich im Vorfeld schon klären. Gerechtigkeit und
Fairness sind stets gefordert.
Angehörige fühlen sich benachteiligt:
Ungleichbehandlungen belasten die Beziehung der Erben
untereinander, etwa von Geschwistern. Wer das Gefühl hat, nicht
gleich behandelt worden zu sein, wird um sein Recht kämpfen. In
Erbauseinandersetzungen spiegelt sich das gesamte Familiengefüge
wider.
Ausweg: Ein Testament, in dem genau festgelegt wird, wer was
bekommen soll, kann den Erbstreit deutlich entschärfen. Zudem
sollten Eltern rechtzeitig offen mit ihren Kindern sprechen und
diese in die Planung einbeziehen.
Das Testament enthält unklare Aussagen:
Viele Testamente lassen den wirklichen Willen des Erblassers
nicht erkennen und sind stark auslegungsbedürftig. Dadurch wird
erhebliches Konfliktpotenzial unter den Erben geschaffen.
Ausweg: Erblasser sollten klar formulieren, wer Erbe ist und wer
ein Vermächtnis erhält. Bei einem Vermächtnis hinterlässt der
vererbende bestimmten Personen lediglich einzelne Dinge aus seinem
Vermögen (Immobilie, Auto oder Geldbeträge), ohne dass diese Erben
werden. Der Vermächtnisnehmer muss anders als der Erbe
nicht für Schulden geradestehen. Die Erben müssen die Objekte
herausgeben.
Es liegt kein Testament vor:
Wird kein Testament gemacht, tritt die gesetzliche Erbfolge
ein. Und die kann mitunter böse Überraschungen bereithalten. Denn
es erben nur die Angehörigen. Alle Erben bilden eine
Erbengemeinschaft und sind für die Aufteilung oder Verwaltung des
Nachlasses zuständig. Hier gibt es häufig Streit.
Ausweg: Wer sein Vermögen nicht zu Lebzeiten übertragen will, aber
dennoch möchte, dass sein Erbe in die richtigen Hände kommt, muss
ein Testament oder einen Erbvertrag verfassen. Dies braucht jeder,
der mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist und sein
Vermögen nach anderen Quoten aufteilen möchte. Wichtig ist das für
unverheiratete Paare, denn für sie gibt es kein gesetzliches
Erbrecht.
Der Erblasser muss die gesetzliche Erbfolge beachten. Denn nahen
Angehörigen Eltern, Kindern, Ehepartnern steht immer ein
einklagbares Pflichtteilsrecht zu. Pflichtteilberechtigte haben
Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils in Geld, das
der Erbe auszahlen muss.
Testament hat Formfehler:
Immer wieder kommt es vor, dass Testamente mit dem Computer
oder der Schreibmaschine erstellt werden. Fatale Folge: Das
Testament ist unwirksam und die gesetzliche Erbfolge tritt in
Kraft. Die ist aber nicht immer gewollt, daher gibt es
Streit.
Ausweg: Ein gültiges Testament muss handschriftlich verfasst
werden. Handführen ist nicht erlaubt. In solchen Fällen gilt dann
automatisch ein früheres Testament, oder, falls dieses nicht
existiert, die gesetzliche Erbfolge. Nur das notarielle Testament
darf getippt werden. Weiter sollten Ort und Datum vermerkt sein.
Unerlässlich ist auf jeden Fall die Unterschrift des
Erblassers.
Testament verschwunden:
Oft wird der Vorwurf erhoben, dass ein Testament verschwunden ist.
Diese Behauptung und die Beweisführung sorgen für ausreichend
Konflikstoff.
Ausweg: Wer sicherstellen will, dass das Testament später auch
gefunden wird, hinterlegt es beim Amtsgericht. So besteht nicht die
Gefahr, dass es verloren geht oder womöglich gefälscht wird. Wer
zudem sicher sein will, dass das Testament frei von Widersprüchen
ist, geht zum Notar.
Testierfähigkeit wird angezweifelt:
Manchmal ändern oder schreiben Erblasser ihr Testament erst in
hohem Alter. War der Erblasser überhaupt testierfähig, fragen dann
enterbte Angehörige und ziehen vor Gericht. Bis zur Klärung dauert
es manchmal Jahre. Die Enterbten bombardieren Gerichte mit
Urkunden, Zeugenaussagen und ärztlichen Gutachten, damit das
Testament verworfen wird.
Ausweg: Erblasser sollten dem Testament ein ärztliches Zeugnis
beifügen, das ihre Testierfähigkeit bestätigt.
Angehörige werden enterbt:
Der Erblasser kann einen Angehörigen oder auch jemanden
außerhalb der Familie testamentarisch zum Alleinerben bestimmen, er
enterbt so automatisch die gesetzlichen Erben. Nahen Angehörigen
steht aber immer ein Pflichteil zu.
Ausweg: Den Pflichtteil (reiner Geldanspruch) können Berechtigte
gegen den Begünstigen des Erbes durchsetzen. Der Pflichtteil
kann nur entzogen werden, wenn der Berechtigte rechtskräftig zu
einer Freiheitsstrafe (mindestens ein Jahr) ohne Bewährung
verurteilt wurde.
Testamentsvollstrecker vergessen:
Oft ist zu befürchten, dass die Erben mit der Abwicklung und
Verwaltung des Nachlasses überfordert sind oder sich
gemeinschaftlich über den Letzten Willen hinwegsetzen werden.
Ausweg: Ein Testamentsvollstrecker stellt sicher, dass Verfügungen
im Testament oder Erbvertrag so ausgeführt werden, wie es dort
geschrieben steht. Sinnvoll ist dies etwa, wenn großes Vermögen
verwaltet, Immobilien oder Firmenbesitz erhalten werden soll, Vor
und Nacherben eingesetzt sind oder Vermächtnisse und Auflagen
existieren.
Gier wird unterschätzt:
Die meisten Erblasser unterschätzen und verdrängen, dass sich
die Erben eines Tages einmal um ihr Vermögen streiten, dass die
Fetzen fliegen.
Ausweg: Clevere Erblasser ordnen daher an, dass ein Streit im
Rahmen eines Schiedsverfahrens beigelegt wird. Die Deutsche
Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. organisiert
solche Verfahren schnell, kompetent unter Ausschluss staatlicher
Gerichte und der Öffentlichkeit und das bei überschaubaren
Kosten.
Grabpflege nicht geregelt:
Manches Grab verkommt, weil sich keiner zuständig fühlt. Per
Gesetz muss der Erbe nur die Kosten der Beerdigung und der
Erstanlage der Grabstätte tragen.
Ausweg: Der Erblasser sollte in das Testament eine
Grabpflegeauflage aufnehmen. Erben werden verpflichtet,
das Grab für eine gewisse Mindestzeit zu pflegen beispielsweise
zehn Jahre lang. |
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